Ratgeber Unfall

Was tun nach einem Unfall? Drei Schritte, die wirklich zählen.

Erst die Unfallstelle absichern, dann Beweise sauber dokumentieren, zuletzt den Schaden unabhängig bewerten lassen. Wer diese Reihenfolge einhält, schützt Leben und Ansprüche zugleich. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die ersten Minuten, die ersten Stunden und die ersten Tage — mit allen Pflichten aus §34 StVO und §142 StGB.

  • Klare gesetzliche Pflichten
  • Freie Wahl des Gutachters
  • Mainz, Nierstein, Oppenheim, Worms

Warum die Reihenfolge zählt

Nach dem Unfall entscheiden die ersten 60 Minuten über Ihren Schaden.

Ein Unfall ist Stress – und im Stress passieren Fehler, die später teuer werden: vergessene Fotos, voreilige Schuldanerkenntnisse, zu frühe Werkstattbesuche. Wer die Reihenfolge Sichern → Sichten → Bewerten einhält, bleibt handlungsfähig und wahrt alle Ansprüche aus §249 BGB.

1. Unfallstelle absichern

1. Unfallstelle absichern

Warnblinker sofort einschalten, Warnweste anlegen, bevor Sie aussteigen (§53a StVZO). Warndreieck innerorts rund 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter, auf der Autobahn 150–200 Meter hinter der Unfallstelle aufstellen. Verletzte prüfen – bei Personenschaden immer 112 rufen, bei reinem Blechschaden reicht 110.

  • Warnblinker & Warnweste
  • Warndreieck
  • Notruf 112 bei Verletzten

2. Beweise sichern

2. Beweise sichern

Fotografieren Sie in dieser Reihenfolge: Übersicht aus vier Himmelsrichtungen, Endlage beider Fahrzeuge, beide Kennzeichen, Schäden im Detail, Bremsspuren, Straßenverhältnisse. Tauschen Sie Name, Anschrift, Versicherung, HSN/TSN und Kennzeichen aus. Notieren Sie Zeugen mit Namen und Telefonnummer – nicht nur das Kennzeichen.

  • Fotos Übersicht bis Detail
  • Zeugen mit Kontakt
  • Datenaustausch vollständig

3. Schaden regulieren

3. Schaden regulieren

Melden Sie den Schaden unverzüglich der gegnerischen Kfz-Haftpflicht. Unterschreiben Sie nichts und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab – auch nicht mündlich. Beauftragen Sie zuerst einen unabhängigen Sachverständigen, erst danach die Werkstatt. Ab etwa 750 Euro Schaden trägt die Gegenseite die Gutachterkosten.

  • Meldung an gegnerische KH
  • Gutachter vor Werkstatt
  • Kein Schuldanerkenntnis

Vertiefende Themen

Passende Themen und lokale Einstiege im Überblick.

Die weiterführenden Artikel ordnen die Rechtslage ein, zeigen typische Kürzungsstrategien der Versicherer und führen zu Ihrem lokalen Ansprechpartner.

An der Unfallstelle

Die ersten Minuten: Menschen schützen, Daten sichern, nichts unterschreiben.

Warnblinker an, Warnweste an, Warndreieck hinter die Unfallstelle. Verletzte prüfen und Notruf 112 absetzen. Bei Blechschaden mit Streit über den Hergang, Alkoholverdacht, Fahrerflucht oder ausländischem Kennzeichen zusätzlich die Polizei unter 110 rufen. Daten nach §34 StVO austauschen: Name, Anschrift, Versicherung, Kennzeichen, HSN/TSN. Der Europäische Unfallbericht (kostenlos bei der eigenen Versicherung oder beim GDV) hilft, nichts zu vergessen. Kein Schuldanerkenntnis, auch nicht mündlich. Nicht unerlaubt entfernen – §142 StGB gilt auch beim Parkrempler.

In den ersten 24 Stunden

Fotos sichten, Versicherung informieren, Gutachter anrufen.

Laden Sie alle Fotos vom Handy in einen sicheren Ordner mit Datum und Ort. Schreiben Sie das Geschehen in eigenen Worten auf, solange die Erinnerung frisch ist: Tempo, Ampelphase, Wetter, Fahrspur, Sicht. Melden Sie den Schaden der gegnerischen Haftpflicht, bei Wildunfall zusätzlich der eigenen Teilkasko und holen Sie die Wildunfall-Bescheinigung beim Jagdpächter oder der Polizei ein. Rufen Sie vor dem ersten Werkstatttermin einen unabhängigen Sachverständigen an. Ob sich ein Gutachten überhaupt lohnt, klärt ein kurzes Telefonat.

In der ersten Woche

Gutachten erstellen, Ansprüche beziffern, fiktiv oder konkret abrechnen.

Das unabhängige Gutachten beziffert Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall und gegebenenfalls Totalschaden. Erst damit lässt sich seriös entscheiden, ob konkret repariert oder fiktiv auf Gutachtenbasis abgerechnet wird. Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie den Nettobetrag der Reparaturkosten ohne Werkstattrechnung. Kürzungsschreiben der Versicherung sind häufig – und fast immer angreifbar, wenn das Gutachten solide steht.

Reihenfolge

Drei Schritte in der richtigen Reihenfolge.

Jede Phase hat ein klares Ziel. Wer sie nicht vermischt, macht keine Fehler – und verliert keine Ansprüche.

Minute 0–5

Sichern, atmen, Verletzte prüfen

Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Dann Menschen vor Blech: Atmen, Ansprechbarkeit, Blutungen prüfen. Bei Personenschaden wählen Sie 112, die Polizei kommt automatisch mit.

Minute 5–20

Beweise sauber aufnehmen

Fotos von weit nach nah, beide Kennzeichen, Endlage, Bremsspuren. Zeugen ansprechen und Kontakt notieren. Daten tauschen gemäß §34 StVO – am besten mit dem Europäischen Unfallbericht.

Ab Stunde 1

Unabhängig bewerten lassen

Bei unverschuldetem Unfall haben Sie die freie Wahl des Gutachters (§249 BGB). Rufen Sie an, bevor die Werkstatt öffnet. Erst Gutachten, dann Reparatur – sonst fehlen später Zahlen.

Weiterführende Seiten

Passende Leistungs- und Stadtseiten auf einen Blick.

Nach dem Lesen wissen Sie, welcher nächste Schritt für Ihren Fall sinnvoll ist – Unfallgutachten, Fahrzeugbewertung oder der Termin in Ihrer Stadt.

Einsatzgebiet

Büro in Nierstein, mobil in Mainz, Oppenheim und Worms.

Das Sachverständigenbüro hat seinen Sitz in Nierstein. Vor-Ort-Termine in Mainz, Oppenheim, Worms, Wiesbaden und Umgebung werden mobil abgestimmt – meist innerhalb von 24 Stunden.

Häufige Fragen

Wichtige Fragen werden direkt im HTML beantwortet.

Muss ich bei einem Blechschaden ohne Verletzte überhaupt die Polizei rufen?

Nicht zwingend. §34 StVO verpflichtet Sie, anzuhalten, zu sichern, Daten auszutauschen und Verletzten zu helfen – die Polizei ist nur bei Personenschaden Pflicht. Empfehlenswert ist der Anruf bei 110 trotzdem, sobald mehr als ein Kratzer im Spiel ist, der Gegner die Schuld bestreitet, Alkohol oder Drogen im Raum stehen, ausländische Kennzeichen beteiligt sind oder der Gegner flüchtet. Die amtliche Unfallaufnahme ist ein starkes Beweismittel, das später viel Streit spart.

Der Unfallgegner drängt auf einen Handschlag und will ohne Versicherung regeln. Sollte ich das machen?

Nein. Was nach einem Lackkratzer aussieht, kann in der Werkstatt ein Schaden am Längsträger, an Sensoren oder am Fahrwerk werden – schnell vierstellig. Tauschen Sie in jedem Fall Name, Anschrift, Versicherung und Kennzeichen aus und melden Sie den Schaden der gegnerischen Haftpflicht. Wer am Unfallort bar kassiert, steht ohne Dokumentation da, falls später Folgeschäden auftauchen.

Ich bin auf der A60 zwischen Nierstein und Mainz in einen Auffahrunfall verwickelt. Was ist anders als auf der Landstraße?

Auf der Autobahn gelten größere Abstände fürs Warndreieck – 150 bis 200 Meter, hinter Kuppen oder Kurven eher mehr. Verlassen Sie das Fahrzeug ausschließlich auf der Beifahrerseite, gehen Sie hinter die Leitplanke und tragen Sie unbedingt eine Warnweste. Rufen Sie 110 oder 112 – die Polizei sperrt ab und nimmt den Unfall auf. Fahrzeuge selbst beiseite schieben nur bei akuter Gefahr; die Endlage ist ein wichtiges Beweismittel.

Wie viele Fotos sind sinnvoll – und was soll drauf sein?

Lieber zu viele als zu wenige. Arbeiten Sie in drei Kreisen: erst Übersicht aus allen vier Richtungen inklusive Straßenverlauf, Ampeln oder Schildern, dann die Endlage beider Fahrzeuge und die Position zueinander, zuletzt Nahaufnahmen der Schäden, der Kennzeichen, des Reifenprofils und möglicher Bremsspuren. 20 bis 30 Fotos sind in fünf Minuten gemacht und ersparen später lange Diskussionen mit der Versicherung.

Ich bin nicht schuld – wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers. Der BGH hat mehrfach bestätigt (u.a. VI ZR 67/06, VI ZR 225/13), dass Geschädigte nach §249 BGB das Recht haben, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen – die Kosten gehören zum Schaden. Das gilt ab einer Bagatellgrenze von etwa 750 Euro Reparaturkosten. Wichtig: Beauftragen Sie den Gutachter selbst, nicht die gegnerische Versicherung.

Direkter Kontakt

Rufen Sie an – Sie sprechen direkt mit dem Sachverständigen.

Am Telefon erreichen Sie Marc Hammerschmidt B.Eng persönlich. Kein Callcenter, kein Prüfdienst. Wir klären Ihren Fall in wenigen Minuten und stimmen einen Besichtigungstermin ab – meist noch am selben oder nächsten Werktag.

Telefon

+49 151 16520282

Direkte Abstimmung für Schadenfälle, Bewertungen, Rückgabeprüfungen und Technik-Checks.

Standort

Nierstein

Karolingerstraße 9a, 55283 Nierstein

Einsatzgebiet

Mobil im Rhein-Main-Gebiet

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