Ratgeber für Unfallgeschädigte

Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Grundlage ist §249 BGB: Sie haben Anspruch auf vollständige Wiederherstellung – dazu gehört ein unabhängiges Gutachten. Die freie Gutachterwahl ist höchstrichterlich bestätigt (BGH VI ZR 67/06, VI ZR 225/13).

  • Naturalrestitution als Grundsatz
  • Freie Wahl des Sachverständigen
  • Erforderlichkeit der Kosten

Die kurze Antwort vorab

Bei fremdverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Haftpflicht.

Der Schädiger schuldet nach §249 Abs. 2 BGB den Geldbetrag, der zur Herstellung des ursprünglichen Zustands erforderlich ist. Dazu zählen die Kosten eines Sachverständigen, den Sie selbst beauftragen dürfen. Nur bei Bagatellschäden und bei eigener Schuld gelten Ausnahmen.

Wann die Haftpflicht voll zahlt

Wann die Haftpflicht voll zahlt

Steht die Haftung des Unfallgegners fest oder überwiegend fest, übernimmt dessen Kfz-Haftpflicht das Sachverständigenhonorar in voller Höhe. Sie haben dabei die freie Gutachterwahl – ein Prüfbericht der Versicherung ersetzt kein unabhängiges Gutachten. Bei Teilschuld wird anteilig erstattet, entsprechend der Haftungsquote.

  • §249 BGB
  • Haftpflicht
  • Freie Wahl

Die Bagatellgrenze – was wirklich gilt

Die Bagatellgrenze – was wirklich gilt

Bei sehr kleinen Schäden verweigern Gerichte die Gutachterkosten als nicht erforderlich. Die Grenze liegt je nach Rechtsprechung bei 750 bis 1.000 Euro Reparaturaufwand. Entscheidend ist die Sicht des Geschädigten bei Auftragserteilung: Wer den Schaden nicht sicher einschätzen kann, darf einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten einholen.

  • Bagatellgrenze
  • 750–1.000 €
  • BGH-Linie

Wenn Versicherer kürzen wollen

Wenn Versicherer kürzen wollen

Kürzungen treffen meist Nebenkosten – Fahrtkosten, Fotos, Schreibgebühren. Der BGH akzeptiert die BVSK-Honorarbefragung als Orientierung; Kürzungen darunter sind regelmäßig unbegründet. Über eine Abtretung erfüllungshalber rechnet der Sachverständige direkt mit der Versicherung ab und setzt berechtigte Forderungen notfalls gerichtlich durch.

  • Kürzung
  • BVSK-Tabelle
  • Abtretung

Vertiefende Themen

Passende Themen und lokale Einstiege im Überblick.

Die weiterführenden Artikel ordnen die Rechtslage ein, zeigen typische Kürzungsstrategien der Versicherer und führen zu Ihrem lokalen Ansprechpartner.

Haftpflicht-Schaden – gegnerische Versicherung zahlt

Unfall fremdverschuldet, Haftung klar.

Gutachterhonorar, Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall und Nebenkosten trägt die gegnerische Haftpflicht. Vertragspartner des Gutachters sind zwar Sie; über eine Abtretung erfüllungshalber rechnet der Sachverständige aber direkt mit der Versicherung ab – Sie gehen nicht in Vorleistung. Erstattungsfähig ist das Gutachten, wenn es bei Auftragserteilung erforderlich erschien; ob sich der Schaden später als geringer herausstellt, ändert daran nichts.

Kleiner Schaden oder Bagatelle

Unter 750 bis 1.000 Euro Reparaturaufwand.

Bei sichtbar geringen Schäden genügt häufig ein Kostenvoranschlag. Die Versicherung erstattet den Gutachter dann meist nicht. Achtung: Moderner Stoßfänger kann optisch harmlos aussehen, aber Radar, Parksensorik oder Kamera tragen – im Zweifel sollten Sie die Bagatellfrage nicht allein entscheiden. Ein kurzer Foto-Check klärt das vorab.

Eigenverschulden oder Kaskofall

Eigene Schuld, Wildunfall, Einzelunfall.

Bei Vollkasko zahlt Ihre eigene Versicherung. Welcher Sachverständige begutachtet, entscheiden die AKB – oft ein vom Versicherer beauftragter Prüfer, der nicht in Ihrem Interesse arbeitet. Ein eigenes Gutachten ist dann möglich, wird von der Kasko aber meist nicht erstattet. Für eigene Zwecke (Verkauf, Beweissicherung, Streit mit Werkstatt) zahlen Sie selbst.

So läuft die Abwicklung

In drei Schritten zum erstatteten Gutachten.

Sie schildern uns den Unfall, wir kümmern uns um Beweissicherung, Honorarabrechnung und Kommunikation mit der Versicherung. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Schritt 1

Unfall schildern, Termin abstimmen

Ein kurzer Anruf genügt. Wir klären Haftungslage, Umfang und Ort der Besichtigung – in Nierstein, bei Ihnen oder in der Werkstatt.

Schritt 2

Gutachten und Abtretung

Wir erstellen das Gutachten mit Schadenhöhe, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert. Per Abtretung erfüllungshalber rechnen wir direkt mit der Versicherung ab.

Schritt 3

Durchsetzung gegen Kürzungen

Kürzt die Versicherung einzelne Positionen, prüfen wir die Begründung anhand der BVSK-Tabelle und setzen berechtigte Forderungen notfalls über einen Anwalt durch.

Weiterführende Seiten

Passende Leistungs- und Stadtseiten auf einen Blick.

Nach dem Lesen wissen Sie, welcher nächste Schritt für Ihren Fall sinnvoll ist – Unfallgutachten, Fahrzeugbewertung oder der Termin in Ihrer Stadt.

Einsatzgebiet

Büro in Nierstein, mobil in Mainz, Oppenheim und Worms.

Das Sachverständigenbüro hat seinen Sitz in Nierstein. Vor-Ort-Termine in Mainz, Oppenheim, Worms, Wiesbaden und Umgebung werden mobil abgestimmt – meist innerhalb von 24 Stunden.

Häufige Fragen

Wichtige Fragen werden direkt im HTML beantwortet.

Muss ich den Gutachter selbst bezahlen und dann bei der Versicherung einreichen?

Nein, in der Regel nicht. Über eine Abtretung erfüllungshalber tritt der Geschädigte seinen Erstattungsanspruch in Höhe des Honorars an den Sachverständigen ab. Der Gutachter rechnet direkt mit der gegnerischen Haftpflicht ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

Kann die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten einfach kürzen?

Versicherer kürzen häufig Nebenkosten wie Fahrtkosten, Fotos oder Schreibgebühren. Der BGH hat in VI ZR 76/16 bestätigt, dass die BVSK-Honorarbefragung als Orientierung für die Üblichkeit dient. Liegt das Honorar innerhalb dieser Tabelle, sind pauschale Kürzungen unbegründet. Wir prüfen jede Kürzung und setzen den Differenzbetrag durch.

Zahlt die Kaskoversicherung das Gutachten auch?

Bei selbstverschuldeten Unfällen oder Wildschäden übernimmt die Vollkasko die Reparaturkosten, entscheidet aber selbst über den Sachverständigen. Ein vom Versicherer eingesetzter Prüfer arbeitet nicht in Ihrem Interesse. Ein eigenes Gutachten kann sinnvoll sein, wird von der Kasko jedoch meist nicht erstattet.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Die Rechtsprechung nimmt eine Bagatellgrenze zwischen 750 und 1.000 Euro an. Darunter genügt ein Kostenvoranschlag. Ab etwa 1.000 Euro Schaden ist ein unabhängiges Gutachten erstattungsfähig und meist auch nötig, um Wertminderung, Nutzungsausfall und verdeckte Schäden sauber zu dokumentieren.

Darf die gegnerische Versicherung mir einen eigenen Gutachter schicken?

Die Versicherung darf einen eigenen Prüfdienst anbieten, Sie müssen dem aber nicht zustimmen. Der BGH hat die freie Gutachterwahl in mehreren Entscheidungen bestätigt (u.a. VI ZR 67/06). Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens in Mainz, Nierstein oder Worms beauftragen – die Kosten bleiben erstattungsfähig.

Direkter Kontakt

Rufen Sie an – Sie sprechen direkt mit dem Sachverständigen.

Am Telefon erreichen Sie Marc Hammerschmidt B.Eng persönlich. Kein Callcenter, kein Prüfdienst. Wir klären Ihren Fall in wenigen Minuten und stimmen einen Besichtigungstermin ab – meist noch am selben oder nächsten Werktag.

Telefon

+49 151 16520282

Direkte Abstimmung für Schadenfälle, Bewertungen, Rückgabeprüfungen und Technik-Checks.

Standort

Nierstein

Karolingerstraße 9a, 55283 Nierstein

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Mobil im Rhein-Main-Gebiet

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